Pressemitteilung: SPD Walluf kritisiert Personalpolitik der Bundesregierung im Fall Maaßen24/9/2018 Der SPD-Ortsverein Walluf hat sich nach der Berichterstattung über die Beförderung des ehemaligen Präsidenten des Verfassungsschutzes Maaßen zum Staatssekretär, in einem Brief an den Bundesvorstand der SPD gewandt und diese Art der Personalpolitik durch die Bundesregierung scharf kritisiert.
In dem Brief drückt der Ortsverein sein Befremden darüber aus, dass es nun zu solch einer „Lösung“ gekommen ist. „Wir als Sozialdemokraten im Ortsverein Walluf können mitnichten nachvollziehen, wie jemand nach solch einem Fehlverhalten auch noch dafür belohnt werden kann. In ganz Deutschland werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem Begehen solcher Fehler entlassen und nicht befördert. Die Bundesregierung scheint davon eine Ausnahme zu sein. Solch eine Personalpolitik schadet dem Ansehen der Regierung und auch dem Ansehen der SPD im ganzen Land. Wir möchten den Vorstand daher auffordern sich dafür einzusetzen, dass diese Entscheidung wieder rückgängig gemacht wird um nicht gänzlich das Vertrauen der Bevölkerung in das Regierungshandeln zu verspielen“ heißt es in dem Papier, das der Ortsverein nach Berlin schickte. Weiterhin wird darin ausgeführt: „Es fällt uns auf kommunaler Ebene und an der Basis der SPD immer schwerer den Bürgerinnen und Bürgern glaubwürdig zu erklären, wofür diese Bundesregierung und die deutsche Sozialdemokratie überhaupt stehen. Durch diese Aktionen wird diese Aufgabe undurchführbar“. Der SPD in Walluf ruft auch die anderen Ortsvereine und den Vorstand des Unterbezirkes Rheingau-Taunus zur Abgabe von ähnlichen Bekundungen gegenüber der Bundespartei auf.
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den SPD-Parteivorstand Wilhelmstrasse 141 10963 Berlin Walluf, d. 19.09.2018 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Genossinnen und Genossen, im Auftrag meines Ortsvereines wende ich mich an Euch bzgl. der aktuellen Ereignisse. Konkret geht es um die Personalie des nunmehr ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen. Wir als Sozialdemokraten im Ortsverein Walluf können mitnichten nachvollziehen, wie jemand nach solch einem Fehlverhalten auch noch dafür belohnt werden kann. In ganz Deutschland werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem Begehen solcher Fehler entlassen und nicht befördert. Solch eine Personalpolitik schadet dem Ansehen der Regierung und auch dem Ansehen der SPD im ganzen Land. Wir möchten den Vorstand daher auffordern sich dafür einzusetzen, dass diese Entscheidung wieder rückgängig gemacht wird um nicht gänzlich das Vertrauen der Bevölkerung in das Regierungshandeln zu verspielen. Es fällt uns auf kommunaler Ebene und an der Basis der SPD immer schwerer den Bürgerinnen und Bürgern glaubwürdig zu erklären, wofür diese Bundesregierung und die deutsche Sozialdemokratie überhaupt stehen. Durch solche Aktionen wird diese Aufgabe undurchführbar. Die Glaubwürdigkeit ist in der Parteienpolitik das kostbarste Gut. Ihr Verspielen durch diese Art von Entscheidungen kann sich schnell zur Existenzfrage für die SPD auswachsen. Nehmt daher unser Ansinnen bitte sehr ernst. Wir sind der Überzeugung, dass wir nicht der einzige Ortsverein sind, der sich momentan diese Gedanken macht. Ein entsprechendes Einwirken auf den Bundesinnenminister diese Personalentscheidung eher heute als morgen zu revidieren, ist aus unserer Sicht unerlässlich und sollte auch in Eurem Sinne sein. Dies stillschweigend zu dulden, um den „Frieden“ der Koalition zu wahren, nützt im Endeffekt nur denen, die sowieso schon denken, dass die Politik in Berlin ausschließlich von Gekungel und Hinterzimmer-Vereinbarungen geprägt ist. Mit solidarischen Grüßen Johannes Ossa Vorsitzender SPD Walluf Herr Vorsitzender,
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Walluf
Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in der Gemeinde Walluf Frauen und Männer, die am Amtsgericht Wiesbaden und Landgericht Wiesbaden als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises schlagen die Kandidaten vor, die als Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Walluf wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/ oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und — wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes — gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil.
Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in der Gemeinde Walluf Frauen und Männer, die am Amtsgericht Wiesbaden und Landgericht Wiesbaden als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises schlagen die Kandidaten vor, die als Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Walluf wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/ oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und — wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes — gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil.
Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Am 24.02.2018 wird der SPD Ortsverein Walluf eine Klausurtagung im Vereinshaus Niederwalluf abhalten. Auf der Agenda stehen unter anderem inhaltliche Themen und Zielsetzungen, sowie eine aktive Werbung um neue Mitglieder für den Ortsverein. Auch die Außenwahrnehmung der Partei soll hierbei Thema sein.
Dazu SPD-Vorsitzender Johannes Ossa: „In der SPD wird momentan viel über Erneuerung und inhaltliche Neuausrichtung gesprochen. Wir von der SPD Walluf möchten diesen Prozess nun auch auf unseren Ortsverein übertragen und stellen uns im Rahmen einer Klausurtagung den aktuellen Herausforderungen, die sich auf kommunalpolitischer Ebene für die Parteien ergeben.
Ein Schwerpunkt soll daher die weitere inhaltliche Arbeit der SPD vor Ort sein. Wir möchten hier einerseits an unsere erfolgreichen Initiativen der letzten Jahre anknüpfen, andererseits aber auch erkunden, welche Themen von uns in der Vergangenheit noch nicht besetzt wurden, bei denen wir vielleicht noch gewissen Nachholbedarf haben. Außerdem möchten wir die aktuelle inhaltliche Debatte in der Bundes-SPD aufgreifen und auch identifizieren, welche Themen uns als Ortsverein am Herzen liegen und welche wir in Zukunft voranbringen möchten.
Ebenso wichtig ist uns der Einstieg in eine möglichst erfolgreiche Mitgliederwerbung. Wir möchten Menschen für die Mitarbeit in unseren kommunalen Gremien begeistern und zum Mitmachen in der SPD bewegen. Dazu braucht es neben den erwähnten Themen, auch eine klare Strategie, wie die Wahrnehmung der erfolgreichen Arbeit der SPD vor Ort gesteigert werden kann.
Wir möchten diese Klausurtagung als Einstieg in die Entwicklung eines tragfähigen Zukunftskonzeptes für die Wallufer SPD nutzen. Anders als die Bundespartei sind wir hier in Walluf in der Lage, dies aus einer Position der Stärke zu tun, mit dem sehr guten Ergebnis der Kommunalwahl 2016 im Rücken. Wir möchten dieses Vertrauen der Bürger allerdings nicht für selbstverständlich nehmen und unterziehen uns daher selbstkritisch, aber hochmotiviert diesem Erneuerungsprozess. Als Vorsitzender dieses Ortsvereins bin zuversichtlich, dass uns das gelingen wird“.
Dazu SPD-Vorsitzender Johannes Ossa: „In der SPD wird momentan viel über Erneuerung und inhaltliche Neuausrichtung gesprochen. Wir von der SPD Walluf möchten diesen Prozess nun auch auf unseren Ortsverein übertragen und stellen uns im Rahmen einer Klausurtagung den aktuellen Herausforderungen, die sich auf kommunalpolitischer Ebene für die Parteien ergeben.
Ein Schwerpunkt soll daher die weitere inhaltliche Arbeit der SPD vor Ort sein. Wir möchten hier einerseits an unsere erfolgreichen Initiativen der letzten Jahre anknüpfen, andererseits aber auch erkunden, welche Themen von uns in der Vergangenheit noch nicht besetzt wurden, bei denen wir vielleicht noch gewissen Nachholbedarf haben. Außerdem möchten wir die aktuelle inhaltliche Debatte in der Bundes-SPD aufgreifen und auch identifizieren, welche Themen uns als Ortsverein am Herzen liegen und welche wir in Zukunft voranbringen möchten.
Ebenso wichtig ist uns der Einstieg in eine möglichst erfolgreiche Mitgliederwerbung. Wir möchten Menschen für die Mitarbeit in unseren kommunalen Gremien begeistern und zum Mitmachen in der SPD bewegen. Dazu braucht es neben den erwähnten Themen, auch eine klare Strategie, wie die Wahrnehmung der erfolgreichen Arbeit der SPD vor Ort gesteigert werden kann.
Wir möchten diese Klausurtagung als Einstieg in die Entwicklung eines tragfähigen Zukunftskonzeptes für die Wallufer SPD nutzen. Anders als die Bundespartei sind wir hier in Walluf in der Lage, dies aus einer Position der Stärke zu tun, mit dem sehr guten Ergebnis der Kommunalwahl 2016 im Rücken. Wir möchten dieses Vertrauen der Bürger allerdings nicht für selbstverständlich nehmen und unterziehen uns daher selbstkritisch, aber hochmotiviert diesem Erneuerungsprozess. Als Vorsitzender dieses Ortsvereins bin zuversichtlich, dass uns das gelingen wird“.
Die SPD-Fraktion Walluf hat sich im Rahmen einer Klausurtagung erneut mit den finanziellen Auswirkungen der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) zum 1.1.2016 auf die Finanzen und die Haushaltspläne der Gemeinde Walluf befasst.
Landesregierung fordert mehr Geld von Walluf
Durch die Neuordnung des KFA sind erhebliche zusätzliche Belastungen auf Walluf zu gekommen. Dabei ist die Gemeinde Walluf die einzige Kommune im Rheingau-Taunus-Kreis, die in den „Topf“ des neuen Ausgleichssystems zwischen den hessischen Kommunen einzahlen muss, während alle anderen 16 Städte und Gemeinden des Kreises mitunter sehr hohe Beträge aus diesem Ausgleichssystem erhalten.
Durch die Neuordnung des KFA wird Walluf im Jahre 2016 mit etwa 1 Mio € belastet und auch in den kommenden Jahren ist mit ähnlichen, eher steigenden Belastungen zu rechnen. Für dieses Jahr ist die Anforderung dieses Betrages durch das Land bereits erfolgt in vierteljährlichen Abständen müssen Zahlungen geleistet werden.
Grundlage für diese Berechnungen ist die Steuerkraft der Gemeinde. In diesem Zusammenhang wird unterstellt, dass Walluf Steuereinnahmen auf der Basis von Durchschnittssätzen (Nivellierungssätzen) der entsprechenden Gemeindegrößenklasse für die Grund- und Gewerbesteuer erhebt, die vom hessischen Finanzminister für alle hessischen Kommunen ermittelt wurden. Da Walluf aber aufgrund tatsächlich niedrigerer Steuerhebesätze diese Einnahmen nicht erzielt, werden der Gemeinde fiktiv etwa 800.000 € mehr Einnahmen zugerechnet als sie tatsächlich erzielt.
SPD befürwortet Klage gegen das Land Hessen
Die Gemeindevertretung Walluf hat daher, so Wolfgang Roßmeißl, bereits im Februar des vergangenen Jahres beschlossen, gegen diese Neuordnung des KFA alle möglichen Rechtsmittel einzulegen. Zusammen mit etwa 30 anderen hessischen Kommunen wird man gegen dieses Verfahren vorgehen und eine entsprechende Klage gegen das Land Hessen beim Staatsgerichtshof, dem Verfassungsgericht des Landes Hessen, einreichen.
Durch die zusätzlichen Belastungen können die Haushaltspläne der Gemeinde nicht mehr ausgeglichen werden, weisen also ein Defizit aus.
Um die Kommunen zu zwingen, ihre Steuersätze nach oben anzupassen, hat der hessische Innenminister in einem Erlass verfügt, dass nicht ausgeglichene Haushalte von der Aufsichtsbehörde nur zu genehmigen sind, wenn die Steuerhebesätze auf die vorgegebenen Durchschnittssätze angehoben werden.
Keine Haushaltsgenehmigung
Im Februar hat die Gemeindevertretung den Doppelhaushalt 2016/2017 mit einem ausgeglichenen Ergebnishaushalt verabschiedet, der keine Anhebung der Steuerhebesätze vorsieht. Da jedoch die mittelfristige Finanzplanung und der aktuelle Finanzhaushalt der Gemeinde deutliche Defizite aufweisen, hat die Aufsichtsbehörde beim Rheingau-Taunus-Kreis dem beschlossenen Doppelhaushalt die Genehmigung verweigert. Sie ist damit dem Erlass des hessischen Innenministers nachgekommen; Somit wird auch Walluf gezwungen, die Steuerhebesätze auf das Nivellierungsniveau anzuheben.
Bereits bei der Verabschiedung des Doppelhaushaltes haben sowohl die SPD-Fraktion als auch Bürgermeister Manfred Kohl erhebliche Zweifel angemeldet, dass der Haushalt in der beschlossenen Version genehmigungsfähig ist. Dies ist nun eingetreten und die Aufsichtsbehörde schreibt uns ganz klar vor, welche Schritte sie von der Gemeinde Walluf erwartet.
Sie verlangt die Anhebung der Steuerhebesätze auf das folgende Niveau, d.h. auf die vom hessischen Finanzminister vorgegebenen Nivellierungsätze und dies bedeutet:
Grundsteuer A von 260 % auf 332 % (auf unbebaute Grundstücke)
Grundsteuer B von 260 % auf 365 % (auf bebaute Grundstücke) und
Gewerbesteuer von 330 % auf 357 %.
Mit Blick auf die Grundsteuer in unserer Gemeinde bedeutet dies eine monatliche Mehrbelastung für ein Einfamilienhaus von 5,00 € bis 8,00 € pro Monat. Für die Gemeinde Walluf führt dies jedoch, zusammen mit der Erhöhung der Gewerbesteuer auf den vorgegebenen Durchschnittssatz zu einem genehmigungsfähigen Doppelhaushalt für die Jahre 2016 und 2017. Dies hat die Aufsichtsbehörde bereits mündlich zu erkennen gegeben.
Die fehlende Genehmigung des Gemeindehaushaltes hat zur Folge, dass Walluf finanziell blockiert ist, mit fatalen Folgen für Walluf und seine Bürgerinnen und Bürger. Bis zu einer Genehmigung des Haushaltes dürfen nur gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Ausgaben getätigt werden, alle freiwilligen Leistungen, z.B. an Vereine, müssten unterbleiben.
Die SPD-Fraktion wird sich daher schweren Herzens, aber zum Wohle der Gemeinde, der vom Innenminister erzwungenen Anhebung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer nicht widersetzen, so Wolfgang Roßmeißl. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Mai mit den Stimmen der SPD beschlossen, der Gemeindevertretung diese Anhebung zu empfehlen. Die Entscheidung in der Gemeindevertretung wird dann am 23. Juni erfolgen.
Steuern in Walluf weiterhin gering
Auch nach Anhebung der Steuerhebesätze liegt die Gemeinde Walluf am unteren Ende der Steuersätze wie sie im Rheingau-Taunus-Kreis erhoben werden. Dies aber nur zur Information und nicht als Entschuldigung für eine unumgängliche Maßnahme, die uns alle betrifft.
Gleichzeitig wird sich die SPD-Fraktion zusammen mit den anderen Wallufer Fraktionen weiter dafür einsetzen, dass die Klage gegen den aktuellen KFA zeitnah eingereicht wird, um die sehr negativen Auswirkungen für die Gemeinde Walluf und ihre Bürgerinnen und Bürger zu korrigieren.
Sollte diese Klage dann Erfolg haben, werden wir uns dafür einsetzen, dass auch umgehend eine entsprechende Senkung dieser Steuerhebesätze erfolgt.
Landesregierung fordert mehr Geld von Walluf
Durch die Neuordnung des KFA sind erhebliche zusätzliche Belastungen auf Walluf zu gekommen. Dabei ist die Gemeinde Walluf die einzige Kommune im Rheingau-Taunus-Kreis, die in den „Topf“ des neuen Ausgleichssystems zwischen den hessischen Kommunen einzahlen muss, während alle anderen 16 Städte und Gemeinden des Kreises mitunter sehr hohe Beträge aus diesem Ausgleichssystem erhalten.
Durch die Neuordnung des KFA wird Walluf im Jahre 2016 mit etwa 1 Mio € belastet und auch in den kommenden Jahren ist mit ähnlichen, eher steigenden Belastungen zu rechnen. Für dieses Jahr ist die Anforderung dieses Betrages durch das Land bereits erfolgt in vierteljährlichen Abständen müssen Zahlungen geleistet werden.
Grundlage für diese Berechnungen ist die Steuerkraft der Gemeinde. In diesem Zusammenhang wird unterstellt, dass Walluf Steuereinnahmen auf der Basis von Durchschnittssätzen (Nivellierungssätzen) der entsprechenden Gemeindegrößenklasse für die Grund- und Gewerbesteuer erhebt, die vom hessischen Finanzminister für alle hessischen Kommunen ermittelt wurden. Da Walluf aber aufgrund tatsächlich niedrigerer Steuerhebesätze diese Einnahmen nicht erzielt, werden der Gemeinde fiktiv etwa 800.000 € mehr Einnahmen zugerechnet als sie tatsächlich erzielt.
SPD befürwortet Klage gegen das Land Hessen
Die Gemeindevertretung Walluf hat daher, so Wolfgang Roßmeißl, bereits im Februar des vergangenen Jahres beschlossen, gegen diese Neuordnung des KFA alle möglichen Rechtsmittel einzulegen. Zusammen mit etwa 30 anderen hessischen Kommunen wird man gegen dieses Verfahren vorgehen und eine entsprechende Klage gegen das Land Hessen beim Staatsgerichtshof, dem Verfassungsgericht des Landes Hessen, einreichen.
Durch die zusätzlichen Belastungen können die Haushaltspläne der Gemeinde nicht mehr ausgeglichen werden, weisen also ein Defizit aus.
Um die Kommunen zu zwingen, ihre Steuersätze nach oben anzupassen, hat der hessische Innenminister in einem Erlass verfügt, dass nicht ausgeglichene Haushalte von der Aufsichtsbehörde nur zu genehmigen sind, wenn die Steuerhebesätze auf die vorgegebenen Durchschnittssätze angehoben werden.
Keine Haushaltsgenehmigung
Im Februar hat die Gemeindevertretung den Doppelhaushalt 2016/2017 mit einem ausgeglichenen Ergebnishaushalt verabschiedet, der keine Anhebung der Steuerhebesätze vorsieht. Da jedoch die mittelfristige Finanzplanung und der aktuelle Finanzhaushalt der Gemeinde deutliche Defizite aufweisen, hat die Aufsichtsbehörde beim Rheingau-Taunus-Kreis dem beschlossenen Doppelhaushalt die Genehmigung verweigert. Sie ist damit dem Erlass des hessischen Innenministers nachgekommen; Somit wird auch Walluf gezwungen, die Steuerhebesätze auf das Nivellierungsniveau anzuheben.
Bereits bei der Verabschiedung des Doppelhaushaltes haben sowohl die SPD-Fraktion als auch Bürgermeister Manfred Kohl erhebliche Zweifel angemeldet, dass der Haushalt in der beschlossenen Version genehmigungsfähig ist. Dies ist nun eingetreten und die Aufsichtsbehörde schreibt uns ganz klar vor, welche Schritte sie von der Gemeinde Walluf erwartet.
Sie verlangt die Anhebung der Steuerhebesätze auf das folgende Niveau, d.h. auf die vom hessischen Finanzminister vorgegebenen Nivellierungsätze und dies bedeutet:
Grundsteuer A von 260 % auf 332 % (auf unbebaute Grundstücke)
Grundsteuer B von 260 % auf 365 % (auf bebaute Grundstücke) und
Gewerbesteuer von 330 % auf 357 %.
Mit Blick auf die Grundsteuer in unserer Gemeinde bedeutet dies eine monatliche Mehrbelastung für ein Einfamilienhaus von 5,00 € bis 8,00 € pro Monat. Für die Gemeinde Walluf führt dies jedoch, zusammen mit der Erhöhung der Gewerbesteuer auf den vorgegebenen Durchschnittssatz zu einem genehmigungsfähigen Doppelhaushalt für die Jahre 2016 und 2017. Dies hat die Aufsichtsbehörde bereits mündlich zu erkennen gegeben.
Die fehlende Genehmigung des Gemeindehaushaltes hat zur Folge, dass Walluf finanziell blockiert ist, mit fatalen Folgen für Walluf und seine Bürgerinnen und Bürger. Bis zu einer Genehmigung des Haushaltes dürfen nur gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Ausgaben getätigt werden, alle freiwilligen Leistungen, z.B. an Vereine, müssten unterbleiben.
Die SPD-Fraktion wird sich daher schweren Herzens, aber zum Wohle der Gemeinde, der vom Innenminister erzwungenen Anhebung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer nicht widersetzen, so Wolfgang Roßmeißl. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Mai mit den Stimmen der SPD beschlossen, der Gemeindevertretung diese Anhebung zu empfehlen. Die Entscheidung in der Gemeindevertretung wird dann am 23. Juni erfolgen.
Steuern in Walluf weiterhin gering
Auch nach Anhebung der Steuerhebesätze liegt die Gemeinde Walluf am unteren Ende der Steuersätze wie sie im Rheingau-Taunus-Kreis erhoben werden. Dies aber nur zur Information und nicht als Entschuldigung für eine unumgängliche Maßnahme, die uns alle betrifft.
Gleichzeitig wird sich die SPD-Fraktion zusammen mit den anderen Wallufer Fraktionen weiter dafür einsetzen, dass die Klage gegen den aktuellen KFA zeitnah eingereicht wird, um die sehr negativen Auswirkungen für die Gemeinde Walluf und ihre Bürgerinnen und Bürger zu korrigieren.
Sollte diese Klage dann Erfolg haben, werden wir uns dafür einsetzen, dass auch umgehend eine entsprechende Senkung dieser Steuerhebesätze erfolgt.
Übersicht: Steuersätze im Rheingau-Taunus-Kreis | |
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Die SPD-Walluf hat sich in einer Sitzung mit dem hervorragenden Ergebnis der Kommunalwahl beschäftigt und Weichenstellungen der künftigen Arbeit in den Wallufer Gremien beschlossen. Sie dankt den Bürgerinnen und Bürgern Wallufs für das entgegengebrachte Vertrauen.
Die SPD-Walluf ist sich der Verantwortung bewusst, die ihr durch das eindeutige Votum der Wählerinnen und Wähler bei der Kommunalwahl übertragen worden ist und stellt sich gerne dieser Herausforderung. Entsprechend dem Motto der SPD-Walluf „Walluf gemeinsam gestalten“, möchte die SPD auch in der künftigen Arbeit für die Gemeinde Walluf mit den anderen Fraktionen in der Gemeindevertretung zusammen arbeiten.
Hierzu wurde in dieser Sitzung eine Gesprächsdelegation gebildet, um mit allen in die Wallufer Gemeindevertretung gewählten Fraktionen Gespräche über die künftige Zusammenarbeit zu führen.
Inzwischen haben mit den Fraktionen der FDP und der CDU diese Gespräche bereits in sehr angenehmer Atmosphäre stattgefunden, berichtet Wolfgang Roßmeißl. Seitens der BVW erfolgte jedoch bisher noch keine Rückmeldung auf das Gesprächsangebot.
In der ersten Sitzung der SPD-Walluf wurde auch der bisherige Fraktionsvorsitzende Wolfgang Roßmeißl einstimmig wieder in seinem Amt bestätigt.
Die SPD-Fraktion wird für die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung am 14. April 2016 einen Antrag auf Änderung der Hauptsatzung stellen und zwar dahingehend, dass sowohl die Ausschüsse als auch der Gemeindevorstand von bisher 9 auf 7 Mitglieder reduziert werden. Dies ist nach der Verkleinerung der Gemeindevertretung von 29 auf 25 Mitglieder die logische Konsequenz.
Die SPD-Fraktion nominierte den bisherigen Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Herrn Franz Horne, wiederum für die Wahl zu diesem Amt. Weiterhin wurde auch der bisherige Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Wolfgang Roßmeißl, wieder für dieses Amt nominiert.
Weitere personelle Entscheidungen, insbesondere die Besetzung des Gemeindevorstandes, in dem die SPD künftig mit vier Personen vertreten sein wird, sollen in einem weiteren Treffen der SPD-Fraktion mit dem Ortsvereins-Vorstand getroffen werden.
Hierzu sollen erst die Ergebnisse der Gespräche mit den anderen Fraktionen diskutiert werden.
Die SPD-Walluf ist sich der Verantwortung bewusst, die ihr durch das eindeutige Votum der Wählerinnen und Wähler bei der Kommunalwahl übertragen worden ist und stellt sich gerne dieser Herausforderung. Entsprechend dem Motto der SPD-Walluf „Walluf gemeinsam gestalten“, möchte die SPD auch in der künftigen Arbeit für die Gemeinde Walluf mit den anderen Fraktionen in der Gemeindevertretung zusammen arbeiten.
Hierzu wurde in dieser Sitzung eine Gesprächsdelegation gebildet, um mit allen in die Wallufer Gemeindevertretung gewählten Fraktionen Gespräche über die künftige Zusammenarbeit zu führen.
Inzwischen haben mit den Fraktionen der FDP und der CDU diese Gespräche bereits in sehr angenehmer Atmosphäre stattgefunden, berichtet Wolfgang Roßmeißl. Seitens der BVW erfolgte jedoch bisher noch keine Rückmeldung auf das Gesprächsangebot.
In der ersten Sitzung der SPD-Walluf wurde auch der bisherige Fraktionsvorsitzende Wolfgang Roßmeißl einstimmig wieder in seinem Amt bestätigt.
Die SPD-Fraktion wird für die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung am 14. April 2016 einen Antrag auf Änderung der Hauptsatzung stellen und zwar dahingehend, dass sowohl die Ausschüsse als auch der Gemeindevorstand von bisher 9 auf 7 Mitglieder reduziert werden. Dies ist nach der Verkleinerung der Gemeindevertretung von 29 auf 25 Mitglieder die logische Konsequenz.
Die SPD-Fraktion nominierte den bisherigen Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Herrn Franz Horne, wiederum für die Wahl zu diesem Amt. Weiterhin wurde auch der bisherige Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Wolfgang Roßmeißl, wieder für dieses Amt nominiert.
Weitere personelle Entscheidungen, insbesondere die Besetzung des Gemeindevorstandes, in dem die SPD künftig mit vier Personen vertreten sein wird, sollen in einem weiteren Treffen der SPD-Fraktion mit dem Ortsvereins-Vorstand getroffen werden.
Hierzu sollen erst die Ergebnisse der Gespräche mit den anderen Fraktionen diskutiert werden.