Die SPD-Fraktion Walluf hat sich im Rahmen einer Klausurtagung erneut mit den finanziellen Auswirkungen der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) zum 1.1.2016 auf die Finanzen und die Haushaltspläne der Gemeinde Walluf befasst. Landesregierung fordert mehr Geld von Walluf Durch die Neuordnung des KFA sind erhebliche zusätzliche Belastungen auf Walluf zu gekommen. Dabei ist die Gemeinde Walluf die einzige Kommune im Rheingau-Taunus-Kreis, die in den „Topf“ des neuen Ausgleichssystems zwischen den hessischen Kommunen einzahlen muss, während alle anderen 16 Städte und Gemeinden des Kreises mitunter sehr hohe Beträge aus diesem Ausgleichssystem erhalten. Durch die Neuordnung des KFA wird Walluf im Jahre 2016 mit etwa 1 Mio € belastet und auch in den kommenden Jahren ist mit ähnlichen, eher steigenden Belastungen zu rechnen. Für dieses Jahr ist die Anforderung dieses Betrages durch das Land bereits erfolgt in vierteljährlichen Abständen müssen Zahlungen geleistet werden. Grundlage für diese Berechnungen ist die Steuerkraft der Gemeinde. In diesem Zusammenhang wird unterstellt, dass Walluf Steuereinnahmen auf der Basis von Durchschnittssätzen (Nivellierungssätzen) der entsprechenden Gemeindegrößenklasse für die Grund- und Gewerbesteuer erhebt, die vom hessischen Finanzminister für alle hessischen Kommunen ermittelt wurden. Da Walluf aber aufgrund tatsächlich niedrigerer Steuerhebesätze diese Einnahmen nicht erzielt, werden der Gemeinde fiktiv etwa 800.000 € mehr Einnahmen zugerechnet als sie tatsächlich erzielt. SPD befürwortet Klage gegen das Land Hessen Die Gemeindevertretung Walluf hat daher, so Wolfgang Roßmeißl, bereits im Februar des vergangenen Jahres beschlossen, gegen diese Neuordnung des KFA alle möglichen Rechtsmittel einzulegen. Zusammen mit etwa 30 anderen hessischen Kommunen wird man gegen dieses Verfahren vorgehen und eine entsprechende Klage gegen das Land Hessen beim Staatsgerichtshof, dem Verfassungsgericht des Landes Hessen, einreichen. Durch die zusätzlichen Belastungen können die Haushaltspläne der Gemeinde nicht mehr ausgeglichen werden, weisen also ein Defizit aus. Um die Kommunen zu zwingen, ihre Steuersätze nach oben anzupassen, hat der hessische Innenminister in einem Erlass verfügt, dass nicht ausgeglichene Haushalte von der Aufsichtsbehörde nur zu genehmigen sind, wenn die Steuerhebesätze auf die vorgegebenen Durchschnittssätze angehoben werden. Keine Haushaltsgenehmigung Im Februar hat die Gemeindevertretung den Doppelhaushalt 2016/2017 mit einem ausgeglichenen Ergebnishaushalt verabschiedet, der keine Anhebung der Steuerhebesätze vorsieht. Da jedoch die mittelfristige Finanzplanung und der aktuelle Finanzhaushalt der Gemeinde deutliche Defizite aufweisen, hat die Aufsichtsbehörde beim Rheingau-Taunus-Kreis dem beschlossenen Doppelhaushalt die Genehmigung verweigert. Sie ist damit dem Erlass des hessischen Innenministers nachgekommen; Somit wird auch Walluf gezwungen, die Steuerhebesätze auf das Nivellierungsniveau anzuheben. Bereits bei der Verabschiedung des Doppelhaushaltes haben sowohl die SPD-Fraktion als auch Bürgermeister Manfred Kohl erhebliche Zweifel angemeldet, dass der Haushalt in der beschlossenen Version genehmigungsfähig ist. Dies ist nun eingetreten und die Aufsichtsbehörde schreibt uns ganz klar vor, welche Schritte sie von der Gemeinde Walluf erwartet. Sie verlangt die Anhebung der Steuerhebesätze auf das folgende Niveau, d.h. auf die vom hessischen Finanzminister vorgegebenen Nivellierungsätze und dies bedeutet: Grundsteuer A von 260 % auf 332 % (auf unbebaute Grundstücke) Grundsteuer B von 260 % auf 365 % (auf bebaute Grundstücke) und Gewerbesteuer von 330 % auf 357 %. Mit Blick auf die Grundsteuer in unserer Gemeinde bedeutet dies eine monatliche Mehrbelastung für ein Einfamilienhaus von 5,00 € bis 8,00 € pro Monat. Für die Gemeinde Walluf führt dies jedoch, zusammen mit der Erhöhung der Gewerbesteuer auf den vorgegebenen Durchschnittssatz zu einem genehmigungsfähigen Doppelhaushalt für die Jahre 2016 und 2017. Dies hat die Aufsichtsbehörde bereits mündlich zu erkennen gegeben. Die fehlende Genehmigung des Gemeindehaushaltes hat zur Folge, dass Walluf finanziell blockiert ist, mit fatalen Folgen für Walluf und seine Bürgerinnen und Bürger. Bis zu einer Genehmigung des Haushaltes dürfen nur gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Ausgaben getätigt werden, alle freiwilligen Leistungen, z.B. an Vereine, müssten unterbleiben. Die SPD-Fraktion wird sich daher schweren Herzens, aber zum Wohle der Gemeinde, der vom Innenminister erzwungenen Anhebung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer nicht widersetzen, so Wolfgang Roßmeißl. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Mai mit den Stimmen der SPD beschlossen, der Gemeindevertretung diese Anhebung zu empfehlen. Die Entscheidung in der Gemeindevertretung wird dann am 23. Juni erfolgen. Steuern in Walluf weiterhin gering Auch nach Anhebung der Steuerhebesätze liegt die Gemeinde Walluf am unteren Ende der Steuersätze wie sie im Rheingau-Taunus-Kreis erhoben werden. Dies aber nur zur Information und nicht als Entschuldigung für eine unumgängliche Maßnahme, die uns alle betrifft. Gleichzeitig wird sich die SPD-Fraktion zusammen mit den anderen Wallufer Fraktionen weiter dafür einsetzen, dass die Klage gegen den aktuellen KFA zeitnah eingereicht wird, um die sehr negativen Auswirkungen für die Gemeinde Walluf und ihre Bürgerinnen und Bürger zu korrigieren. Sollte diese Klage dann Erfolg haben, werden wir uns dafür einsetzen, dass auch umgehend eine entsprechende Senkung dieser Steuerhebesätze erfolgt. ![]()
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